Da wir nicht die Möglichkeit haben, vom Bauern direkt zu beziehen und zu schlachten, fahren wir selbst mit eigenen Fahrzeugen zum Schlachthof, um beste Qualität sicherzustellen und unser Fleisch auszuwählen.
Zum 1. Januar 2006 hat eine neue Epoche im Lebensmittel-Hygienerecht begonnen. Im Rahmen des von der EU vollzogenen Paradigmenwechsels, nämlich vom Richtlinien- zum Verordnungsrecht, gelten alle Verordnungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang.
Dies bedeutet, dass alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet sind (auch kleine und mittelständische Unternehmen!), die Vermeidung bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren: Alles, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht erfolgt bzw. „ist im juristischen Sinne nicht existent“.
Eine unabhängige Jury aus 120 Vertretern des Fleischerhandwerks, der Lebensmittelüberwachung und der Veterinärämter sowie der Verbraucherverbände stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Produkte – alle aus eigener, handwerklicher Herstellung – nach verschiedenen Qualitätskriterien, vor allem aber auf ihren Geschmack hin zu bewerten.
Bereits seit vielen Jahren organisiert der Fleischerverband Nordrhein-Westfalen diese Wettbewerbe, die als eine der wichtigsten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland gelten. Die Qualität der Produkte war nach Aussage des Veranstalters auch in diesem Jahr wieder ausgezeichnet. Der Verband wertet dieses erfreulichen Ergebnisse als eine weitere Bestätigung des hohen Qualitätsniveaus des Fleischerhandwerks.